Die Feuerwehr Weißkirchen wurde am 24.09.2024 um 3:09 Uhr zu einem PKW-Brand alarmiert. Beim Eintreffen an der Einsatzstelle stand ein PKW in Vollbrand, durch ausgelaufenen und entzündeten Kraftstoff hat das Feuer bereits auf zwei davor geparkte PKW übergegriffen.
Durch den Einsatz von 2 Schnellangriff-Rohren konnte ein Ausbreiten auf weitere PKW verhindert sowie der Teilbrand der beiden PKW und eine brennende Hecke rasch gelöscht werden. Um den PKW in Vollbrand endgültig zu löschen, wurde dem Löschwasser Schaummittel zugemischt.
Drei unmittelbar an den brennenden PKW eingesetzte Trupps trugen schweren Atemschutz. An der Einsatzstelle wurde eine Hygienestation eingerichtet, an der die Atemschutzgeräteträger ihre von Brandrauch kontaminierte Einsatzkleidung gegen saubere Wechselkleidung tauschen konnten. Die Einsatzkleidung wird voraussichtlich noch Laufe des Tages von Mitarbeitern des Brandschutzamtes gewaschen und sollte den betroffenen Feuerwehrleuten bereits heute Nachmittag wieder zur Verfügung stehen.
Leider konnte der nächstgelegene Hydrant nicht zur Sicherstellung der Wasserversorgung genutzt werden, da ein PKW über dem Schachtdeckel zum Unterflurhydranten parkte. Den meisten Autofahrenden ist offensichtlich nicht bewusst, dass das Parken über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, zu denen auch die Unterflurhydranten zählen, verboten ist, selbst wenn durch entsprechende Verkehrszeichen oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist. StVO § 12, Absatz 3, Satz 4.